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Das Honorar richtet sich nach der Betreuungszeit (Dauer und Häufigkeit). Stunden- und/oder Monatsbasis sind nach Absprache möglich.
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Das Jugendamt übernimmt auf Antrag die Kosten für eine Tagespflege. Im Gegenzug verlangt das Jugendamt eine einkommensabhängige Beteiligung der Eltern an den Betreuungskosten. Die Höhe der Elternbeteiligung können Eltern der Tabelle im "Antragsformular Kindertagespflege" entnehmen.
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Vertrag - Zur Sicherheit beider Parteien nutze ich einen so genannten Betreuungsvertrag wie vom Tagesmütternetz empfohlen. Darin werden z. B. Mahlzeiten, Urlaubsregelung, Krankheitsfall und Betreuungseckpunkte festgelegt.
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Weitere Informationen zu Honorar- und Vertragsfragen erhalten Sie im persönlichen Gespräch. |